Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vergabe von Nutzungsrechten von Fotos der Bildagentur Twinkle Images, ein Unternehmensbereich der LENSANA U.G.


1. Allgemeines

a) Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch die Twinkle Images (im Folgenden "Twinkle Images" genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Twinkle Images und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB finden auch auf die elektronische Speicherung, den Abruf und die Übermittlung von digitalen Bilddatensätzen Anwendung.

b) Es gelten ausschließlich die AGB von Twinkle Images. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Twinkle Images ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes Bildmaterial umgehend zu löschen bzw. an Twinkle Images zurück zu senden

c) Wird durch einen Vertreter im Namen und Auftrag eines Dritten gehandelt und dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen Twinkle Images und dem Dritten angebahnt, ist der Vertreter verpflichtet, Twinkle Images die Identität des Dritten vor Vertragsschluss bekannt zu geben.


2. Nutzung des Bildmaterials

a) Twinkle Images stellt dem Kunden gegen eine Bearbeitungsgebühr Bilder bzw. Bildmaterial in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu vereinbarendes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein. Twinkle Images vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke der Auswahl, des Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend leihweise zur Verfügung gestellt. Es verbleibt im Eigentum von Twinkle Images und/oder des jeweiligen Fotografen.

b) Twinkle Images bietet dem Kunden die Möglichkeit, in ihrer Bilddatenbank über das Internet die Bildauswahl zu treffen. Der Zugang zur Bilddatenbank und die Bildersuche sind kostenfrei. Die Verwendung von Thumbnail-Bildern und Preview-Bildern für Layout- und Präsentations-Zwecke ist ebenfalls kostenfrei.

c) Der Kunde ist verpflichtet, Twinkle Images vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist.

d) Twinkle Images räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein (Freigabeerklärung). Stimmen die Angaben des Kunden nach Ziffer 2. Abs. b) mit dem Umfang und der Art der tatsächlichen Nutzung ganz oder teilweise nicht überein, gilt die Freigabeerklärung für die von den Angaben des Kunden abweichende tatsächliche Nutzung als nicht erteilt. In diesem Fall wird Twinkle Images vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf die abweichende tatsächliche Nutzung freigestellt.

e) Das Bildmaterial ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung in einem bestimmten Medium für den vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang freigegeben. Herunter geladenes digitales Bildmaterial aus der Datenbank von Twinkle Images ist unverzüglich nach Auswahl bzw. Nutzung vollständig von allen Datenträgern des Kunden zu löschen.

f) Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

g) Das Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, elektronische Archivieren etc. des Bildmaterials, dessen Weitergabe an Dritte, die Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige Einwilligung von Twinkle Images nicht gestattet.

h) Für die Honorarabrechnung hat der Kunde anzugeben, welches Bildmaterial in welchem Medium, an welcher Stelle, in welchem Format und in welchem Umfang (z. B. Auflage) genutzt worden ist.


3. Nutzung der Bilddatenbank

a) Für den Zugang zu der Bilddatenbank erhält der Kunde nach seiner Registrierung von Twinkle Images eine Anwenderkennung und ein Passwort (Zugangsdaten). Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, Twinkle Images unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat. Twinkle Images ist berechtigt, die Zugangsdaten umgehend zu ändern.

c) Der Kunde haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangen, sofern er dies zu vertreten hat.


4. Honorar

a) Die Nutzung des Bildmaterials von Twinkle Images ist honorarpflichtig, auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werkes werden. Lediglich die Verwendung von Thumbnail-Bildern und Preview-Bildern für Layout- und Präsentations-Zwecke ist kostenfrei.

b) Die Höhe des Honorars ist vor der tatsächlichen Nutzung zu vereinbaren. Sie richtet sich nach Medium, Art, Zweck und Umfang der beabsichtigten Nutzung, bei einer beabsichtigten Veröffentlichung in Printmedien zudem nach deren Verbreitungsgrad (Auflage), Aufmachung etc..

c) Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die jeweilige Nutzung in der „Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte“, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

d) Das vereinbarte Honorar ist – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung – jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu entrichten. Jede andere, erweiterte und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf einer entsprechenden erneuten Freigabeerklärung und Honorarvereinbarung.

e) Für Exklusivrechte und Sperrfristen berechnet Twinkle Images entsprechende Zuschläge.

f) Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Wenn der Kunde Twinkle Images seine Nutzungsabsicht sowie Zweck und Umfang mitgeteilt hat und ihm von Twinkle Images die entsprechende Freigabeerklärung erteilt wurde, ist Twinkle Images berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die Nutzung nur teilweise erfolgt ist oder ganz unterbleibt.

g) Für die Bearbeitung von Bildbestellungen und die Zusammenstellung auf Datenträger berechnet Twinkle Images dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro pro Bild, sowie 5 Euro für den Datenträger inkl. Versand als Brief per Post. Weitere Kosten für Telekommunikation, besondere Versendungsformen, Kuriere etc. werden neben der Bearbeitungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt.


5. Zahlungsbedingungen

a) Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

b) Rechnungen von Twinkle Images sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.


6. Bildquellennachweis und Belegexemplare

a) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf Twinkle Images in Verbindung mit dem Namen des Fotografen (Bildquellennachweis) anzubringen, so wie er in den jeweiligen Dateiinformationen angegeben ist. Aus der Platzierung des Bildquellennachweises muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen.

b) Unterbleibt der Bildquellennachweis ganz oder teilweise ohne Verlangen von Twinkle Images, ist Twinkle Images berechtigt, einen Aufschlag von 50% auf das vereinbarte Honorar zu berechnen. Der Kunde hat Twinkle Images von aus dem unterlassenen Bildquellennachweis resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

c) Von jeder Veröffentlichung in Printmedien hat der Kunde Twinkle Images unaufgefordert kostenlos drei vollständige Belegexemplare zuzusenden. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web ist ein Beleglink per E-Mail zuzusenden.


7. Haftung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

a) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildmaterials. Dies gilt auch, wenn Twinkle Images gesonderte Infotexte zu dem Bildmaterial liefert. Für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text übernimmt Twinkle Images keine Haftung. In diesem Fall stellt der Kunde Twinkle Images von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, frei.

b) Die Nutzung von Bildern, auf denen prominente Personen abgebildet sind, darf nur redaktionell erfolgen. Für eine Nutzung derartiger Abbildungen zu Werbezwecken hat der Kunde die Einwilligung des Abgebildeten einzuholen.

c) Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist Twinkle Images berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.

d) Twinkle Images haftet für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.


8. Sonstiges

a) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Twinkle Images und dem Kunden gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.

b) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Abweichend kann Twinkle Images Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.